| |
Im Privatversicherungsrecht sind die Rechtsbeziehungen
zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung weitgehend in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen geregelt.
Gesetzliche Bestimmungen, wie das Versicherungsvertragsgesetz, sind
zu beachten. Die Sachlage ist anhand der vertraglichen und gesetzlichen
Bestimmungen zu prüfen. Hierzu ist genaue Kenntnis der Rechtsprechung
des BGH zur Wirksamkeit von Versicherungsvertragsbestimmungen erforderlich.
Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen Bereichen des privaten
Versicherungsvertragsrechts, insbesondere bei Sachversicherungen (z.B.
Kfz-Kaskoversicherung, Einbruch-Diebstahl-Versicherung, Wohngebäudever-sicherung,
Feuerversicherung, Hausratversicherung), Haftpflichtversicherungen (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
Produkthaftpflichtversicherung, Betriebs-haftpflichtversicherung u.a.),
Personenversicherungen (private Kranken-versicherung, Unfallversicherung,
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits-versicherung) und Vermögensschadensversicherungen
(z.B. Rechtsschutz-versicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung,
usw.). Wir klären Sie über die Rechtslage auf und helfen Ihnen
als Versicherungsnehmer Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen
bzw. als Versicherer nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren.
Einzelheiten zu:
|