| Verkehrsverwaltungsrecht | ||||
| Im Verkehrsverwaltungsrecht steht regelmäßig im Mittelpunkt die Frage der Fahrerlaubnis und die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bzw. -bewerbers. Häufig wird die Fahrerlaubnis entzogen bzw. deren Erteilung
verweigert aufgrund der Unfähigkeit Alkohol- und Drogenkonsum sowie
anschließendes Führen eines Kraftfahrzeuges voneinander zu
trennen. Eine solche Feststellung trifft die Zulassungsstelle regelmäßig
auf Grundlage einer durchgeführten medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU, auch "Idiotentest" genannt). Bei frühzeitiger Einschaltung unsererseits im Falle einer Anhäufung von Eintragungen im Verkehrszentralregister können wir Ihnen Möglichkeiten zum Punkteabbau aufweisen. Wir überprüfen, ob angeordnete Maßnahmen bei Entscheidungen nach dem Mehrfachtäter-System (Verkehrszentralregister in Flensburg) rechtmäßig sind. Dem Fahrerlaubnisinhaber auf Probe erteilen wir umfassend
Auskunft über die Rechtsfolgen von Bußgeldentscheidungen
oder strafgerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit seiner Fahrerlaubnis. |
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