Verkehrsverwaltungsrecht  
 

Im Verkehrsverwaltungsrecht steht regelmäßig im Mittelpunkt die Frage der Fahrerlaubnis und die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bzw. -bewerbers.

Häufig wird die Fahrerlaubnis entzogen bzw. deren Erteilung verweigert aufgrund der Unfähigkeit Alkohol- und Drogenkonsum sowie anschließendes Führen eines Kraftfahrzeuges voneinander zu trennen. Eine solche Feststellung trifft die Zulassungsstelle regelmäßig auf Grundlage einer durchgeführten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, auch "Idiotentest" genannt).
Bereits im Vorfeld der Einholung eines solchen Gutachtens kann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hilfreich sein. Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestimmter Maßnahmen durch die Zulassungsstelle, führen die Verhandlungen mit der Zulassungsstelle und weisen Sie auf den voraussichtlichen weiteren Verfahrensablauf hin. Wir geben Ihnen einen Überblick über mögliche Vorbereitungsmaßnahmen.

Bei frühzeitiger Einschaltung unsererseits im Falle einer Anhäufung von Eintragungen im Verkehrszentralregister können wir Ihnen Möglichkeiten zum Punkteabbau aufweisen. Wir überprüfen, ob angeordnete Maßnahmen bei Entscheidungen nach dem Mehrfachtäter-System (Verkehrszentralregister in Flensburg) rechtmäßig sind.

Dem Fahrerlaubnisinhaber auf Probe erteilen wir umfassend Auskunft über die Rechtsfolgen von Bußgeldentscheidungen oder strafgerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit seiner Fahrerlaubnis.

Bei Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches durch die Verwaltungs-behörde gegenüber dem Fahrzeughalter prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Wir beraten Sie auch über die Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Führung des Fahrtenbuches. Zudem prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Befristung der Fahrtenbuchanordnung.

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RA Edwin Deng