Verkehrsversicherungsrecht  
 

Bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung sollte ein im Verkehrsrecht kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Spätestens, wenn die Versicherung eine Leistung abgelehnt und auf den Lauf der 6-monatigen Klagefrist hingewiesen hat, ist ein Rechtsanwalt aufzusuchen. Wir beraten Sie u.a. bei:

  • Wildschadensfällen in der Teilkaskoversicherung:
    Hier ist häufig streitig, ob ein Ausweichmanöver vor Haarwild nicht einen grob fahrlässigen Verkehrsverstoß darstellt und daher zurecht eine Regulierung des Fahrzeugschadens abgelehnt wird.
  • Diebstahlfällen in der Teilkaskoversicherung:
    Hier ist zu prüfen, ob die Anforderungen der Versicherung, das äußere Bild eines Diebstahls zu beweisen, rechtmäßig sind und ob der Nachweis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt wird. Beim Einwurf der Versicherung, ein Diebstahl sei vorgetäuscht oder grob fahrlässig verursacht, prüfen wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Beweislastregelungen, die von der Rechtsprechung hierzu aufgestellt wurden.
  • Unfallschäden in der Vollkaskoversicherung:
    Hier wird unter Umständen eingewendet, es handle sich um einen Betriebsschaden, nicht um einen Unfallschaden

Bei vielen Versicherungsfällen meint der Versicherer leistungsfrei zu sein aufgrund Obliegenheitspflichtverletzungen seitens des Versicherungsnehmers. Häufig wird dies in folgenden Fällen vorgebracht: Berufung auf Schwarzfahrt-Klausel (schuldhaftes Ermöglichen der Fahrzeugbenutzung durch unberechtigten Fahrer), Führerschein-Klausel (Fahrer muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben), Anzeige- und Aufklärungspflichtverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. im Falle der Unfallflucht), Nachtrunk o.ä.

Zahlreiche weitere Probleme in der Auseinandersetzung mit den Kasko- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern sind denkbar, bei deren Bewältigung wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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RA Edwin Deng