| Verkehrsversicherungsrecht | ||||
| Bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung sollte ein im Verkehrsrecht kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Spätestens, wenn die Versicherung eine Leistung abgelehnt und auf den Lauf der 6-monatigen Klagefrist hingewiesen hat, ist ein Rechtsanwalt aufzusuchen. Wir beraten Sie u.a. bei:
Bei vielen Versicherungsfällen meint der Versicherer leistungsfrei zu sein aufgrund Obliegenheitspflichtverletzungen seitens des Versicherungsnehmers. Häufig wird dies in folgenden Fällen vorgebracht: Berufung auf Schwarzfahrt-Klausel (schuldhaftes Ermöglichen der Fahrzeugbenutzung durch unberechtigten Fahrer), Führerschein-Klausel (Fahrer muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben), Anzeige- und Aufklärungspflichtverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. im Falle der Unfallflucht), Nachtrunk o.ä. Zahlreiche weitere Probleme in der Auseinandersetzung
mit den Kasko- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern sind denkbar,
bei deren Bewältigung wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. |
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