| Verkehrsstrafrecht | ||||
| Im Verkehrsstrafrecht geht es oft um Alkoholdelikte und den sich daraus ergebenden Strafbarkeitsvorwurf einer Straßenverkehrsgefährdung oder einer Trunkenheitsfahrt. Häufige Delikte sind auch Teilnahme im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung (z.B. Ausbremsen, dichtes Auffahren u.a.), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Im Mittelpunkt des Interesses stehen für den Mandanten die Rechtsfolgen. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, ggf. auf Bewährung, ist regelmäßig von entscheidender Bedeutung die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbotes und deren Dauer. Wichtig ist die möglichst unverzügliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes, damit Sie über Ihre Rechte umfassend informiert sind und diese wahrnehmen können. Hinweis: In der Regel ist es sinnvoll, sich erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt bei der Polizei oder anderen vernehmenden Personen zur Sache einzulassen. Ein Beschuldigter muss gegenüber der Polizei lediglich Pflichtangaben zur Person treffen, nicht jedoch zur Sache aussagen. Über das Schweigerecht ist der Beschuldigte zu belehren. Bei unverzüglicher Einschaltung können wir für Sie u.a. folgende Maßnahmen ergreifen:
Ergänzend beraten wir über die verwaltungsrechtlichen Folgen einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung (z.B. MPU-Verlangen der Verwaltungsbehörde). |
||||
| Zurück | ||||
|
|
|||