| Straßenverkehrsrecht | ||||
| Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen ist die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich. Nur dieser verfolgt ausschließlich die finanziellen Interessen des Mandanten im Gegensatz zu Versicherungen oder Werkstätten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung aller Ihnen nach der Rechtsprechung zustehenden Ansprüche, nehmen Ihnen lästige Schreibarbeiten oder Telefonate mit der gegnerischen Versicherung ab und sorgen für eine schnelle und zuverlässige Abwicklung Ihres Unfallschadens. Bei selbstverschuldeten Unfällen prüfen wir Ansprüche des Beifahrers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei Verkehrsdelikten ist ebenfalls die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu raten. Wir beraten Sie kurzfristig, ob Sie sich gegenüber der ermittelnden Polizei äußern oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollen. Wir nehmen Akteneinsicht, geben für Sie erforderlichenfalls eine Stellungnahme ab und sorgen dafür, dass entlastendes Beweismaterial berücksichtigt wird. Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straßenverkehrsrechts,
insbesondere: |
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| Verkehrszivilrecht (Fahrzeug- und Personenschaden) |
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| Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, usw.) |
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| Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
(Geschwindigkeits-, Abstands- oder |
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| Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnis, MPU, Fahrtenbuch, usw.) |
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| Verkehrsversicherungsrecht (Kaskoschäden, z.B. Wildschaden; Versicherungsvertragsverletzungen, z.B. Unfallflucht) | ||||
| Aktuelle Informationen | ||||
| Textmuster | ||||
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