Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht  
 

Ein formelles Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn ein Vorfall im Straßenverkehr nicht lediglich mit einer Verwarnung geahndet (bis € 35,00) bzw. vom Betroffenen eine solche Verwarnung nicht akzeptiert oder wegen der Schwere der Ordnungswidrigkeit Anzeige erstattet wird.

Auf dem zugesandten Anhörungsbogen sind die Pflichtangaben zur Person anzugeben. Sachverhaltsangaben sind nicht zwingend zu treffen. Wird die Fahrereigenschaft nicht zugestanden bzw. ist diese fraglich, so führt die Polizei Ermittlungen zur Personenidentität durch. Teilweise erfolgen hierzu Befragungen der Familienangehörigen, der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz unter Vorlage eines Lichtbildes. Nach Ermittlung des Fahrers ergeht ein Bußgeldbescheid. Dieser wird, sofern nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt wird, rechtskräftig.

Zur Wahrung Ihrer Rechte und zur Information über Ihre Pflichten ist frühzeitig ein im Verkehrsrecht kompetenter Rechtsanwalt einzuschalten. Sofern eine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht tragen Sie kein Kostenrisiko.

Nach unserer Bevollmächtigung nehmen wir zunächst Akteneinsicht und prüfen ggf. auch Videoaufzeichnungen der ermittelnden Behörden. Nachdem der Sachstand bekannt ist, informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten des Einspruches und der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens. Wir prüfen Ihre Eintragungen im Verkehrszentralregister und berücksichtigen ggf. anstehende Löschungen. Ein etwaig verhängtes Fahrverbot, gegen das keine erfolgversprechenden Abwehrmöglichkeiten bestehen, kann über uns u.U. in einen für Sie passenderen Zeitraum verlegt werden.

Ziel unserer umfangreichen Tätigkeit ist es, die Einstellung des Bußgeldverfahrens, zumindest aber einen Vorteil bzw. eine Erleichterung für den Mandanten, zu erreichen.

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RA Edwin Deng