| Unfallversicherung | ||||
Beim Unfallversicherungsvertragsverhältnis kommt es zu Auseinander-setzungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung um die Frage, ob eine Invaliditätsleistung oder sonstige Leistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag geschuldet wird. Zahlreiche Problemfelder bestehen: Es kann bereits fraglich sein, ob ein Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt. Der Umfang und die Dauer der Beeinträchtigung kann streitig sein. Wichtig ist die Einhaltung der in den Vertragsbedingungen regelmäßig vereinbarten 12- und 15-Monatsfrist: Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein, längstens innerhalb von drei Jahren, und die ärztliche Feststellung der Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten erfolgen. Ebenso ist die Invalidität innerhalb von 15 Monaten vom Versicherungsnehmer bei der Unfallversicherung geltend zu machen. Die Versäumnis dieser Fristen kann zum Verlust der Ansprüche bereits aus formalen Gründen führen und ist deshalb eine der häufigsten Streitpunkte in der privaten Unfallversicherung. Streitig kann auch die Bemessung des Grades der Invalidität sein und die damit verbundene Höhe der von der Versicherung zu erbringenden Leistung. Auch bei der Unfallversicherung können Leistungsausschlussklauseln, z.B. Bewusst-seinsstörung, bedingt durch Trunkenheit, Gegenstand von Auseinander-setzungen sein. |
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