| Lebensversicherung | ||||
Zu unterscheiden sind hier verschiedene Arten der Lebensversicherung: Risikoversicherung als reine Todesfallversicherung oder als reine Erlebensfallversicherung, gemischte Todesfall- und Erlebensfallversicherungen (in der Praxis gebräuchlich: Kapitalversicherung mit Voll- und Teilauszahlung; Kapitalversicherung auf verbundene Leben; Thermfix-Versicherung; Fondsgebundene Lebensversicherungen) oder Rentenversicherungen. Hinzu kommen noch Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeit, Unfalltod, usw.) oder Lebensversicherung in der betrieblichen Altersversorgung. Häufig streitig ist die Behauptung der Versicherer, dass der Versicherte eine Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss verletzt hat und der Versicherer aus dieser Anzeigenpflichtverletzung einen Rücktrittsgrund herleitet. Auch Anfechtungen eines Lebensversicherungsvertrages führen zu häufigen Auseinander-setzungen. Risikoausschlüsse, insbesondere im Falle der Selbsttötung, können ebenfalls zur Auseinandersetzung zwischen den Begünstigten und der Versicherung führen. In zahlreichen weiteren Einzelfällen bedarf es umfangreicher rechtlicher Beratung. |
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