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Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen
zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen, wenn der Versicherer
wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten den Vertrag angefochten
hat oder vom Vertrag zurückgetreten ist.
Gegenstand von Auseinandersetzungen ist oft die Verpflichtung des Versicherers,
die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes zu übernehmen,
wenn der Versicherer einwendet, es handele sich um eine gemischte Anstalt
(auch Erbringung von Reha-Maßnahmen) und eine Zustimmung des Versicherers
sei vor Beginn der Behandlung nicht eingeholt worden. Häufig besteht
Streit über die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungsmaßnahmen
und die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Versicherer.
Auch im Bereich von Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung
oder Auslandkrankenversicherung kann umfangreicher Beratungsbedarf entstehen.
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