Private Krankenversicherung  
 

Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen, wenn der Versicherer wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten den Vertrag angefochten hat oder vom Vertrag zurückgetreten ist.
Gegenstand von Auseinandersetzungen ist oft die Verpflichtung des Versicherers, die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes zu übernehmen, wenn der Versicherer einwendet, es handele sich um eine gemischte Anstalt (auch Erbringung von Reha-Maßnahmen) und eine Zustimmung des Versicherers sei vor Beginn der Behandlung nicht eingeholt worden. Häufig besteht Streit über die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungsmaßnahmen und die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Versicherer.
Auch im Bereich von Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Auslandkrankenversicherung kann umfangreicher Beratungsbedarf entstehen.

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RA Edwin Deng