| |
Gegenstand von Auseinandersetzungen in der
Fahrzeug(kasko)versicherung ist häufig die Frage eines grob fahrlässigen
Verhaltens des Versicherungsnehmers, das zum Unfall führt. Hier
sind umfangreiche Einzelfälle von Instanzgerichten entschieden
worden, deren Kenntnis notwendig ist für eine richtige Beratung.
Außerdem ist häufig eine Obliegenheitspflichtverletzung des
Versicherten Gegenstand einer Auseinandersetzung, insbesondere unrichtige
oder unvollständige Schadensmeldung oder Verhalten vor bzw. nach
einem Verkehrsunfall (z.B. Alkoholfahrt und Unfallflucht). Hier ist
zu prüfen, ob eine solche Vertragsverletzung vorliegt und welche
Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Zu prüfen ist auch, ob eine
solche Vertragsverletzung seitens des Versicherungsnehmers oder durch
einen Dritten vorliegt und ob sich der Versicherte das Drittverhalten
zurechnen lassen muss.
|