KFZ-Kaskoversicherung  
 

Gegenstand von Auseinandersetzungen in der Fahrzeug(kasko)versicherung ist häufig die Frage eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers, das zum Unfall führt. Hier sind umfangreiche Einzelfälle von Instanzgerichten entschieden worden, deren Kenntnis notwendig ist für eine richtige Beratung.

Außerdem ist häufig eine Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherten Gegenstand einer Auseinandersetzung, insbesondere unrichtige oder unvollständige Schadensmeldung oder Verhalten vor bzw. nach einem Verkehrsunfall (z.B. Alkoholfahrt und Unfallflucht). Hier ist zu prüfen, ob eine solche Vertragsverletzung vorliegt und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Zu prüfen ist auch, ob eine solche Vertragsverletzung seitens des Versicherungsnehmers oder durch einen Dritten vorliegt und ob sich der Versicherte das Drittverhalten zurechnen lassen muss.

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RA Edwin Deng