Familienrecht  
 

In sämtlichen mit der Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen, wie die Regelung von Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich, sowie die Regelung des Umgangs- und Sorgerechts mit Kindern, die Wohnungszuweisung nebst Hausratsverteilung und die Beratung im Versorgungsausgleich finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner. Möglichst frühzeitig eingeholter rechtlicher Rat ist oft von entscheidender Bedeutung. Falsche Entscheidungen, die anfangs getroffen werden, sind später nur schwer oder gar nicht mehr korrigierbar.

Die „wirtschaftliche“ Scheidung, d.h. die Regelung aller Probleme in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung als Ergebnis eines professionellen Konfliktmanagements spart Zeit und Kosten. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, so greifen wir zu den erforderlichen gerichtlichen Instrumentarien.

Wegen seiner langjährigen Erfahrung und seiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse im Bereich des Familienrechts hat die Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München Herrn Rechtsanwalt Gunther Haug die Erlaubnis der Führung der Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht verliehen.

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RA Gunther Haug