Erbrecht  
 

Den Nachlass zu regeln bedarf sorgfältiger Überlegungen und genauer Kenntnisse der Rechtsmaterie. Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungs-möglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen. Ein Großteil der privat aufgesetzten Testamente hingegen ist fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es vom Erblasser gewollt war. Wir beraten bei der Abfassung und Wahl der richtigen Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen.

Auch begleitende Maßnahmen, wie die Errichtung einer Altersvorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und Patientenverfügung sind sehr wichtig.

Oft erweist es sich als sinnvoll und zweckmäßig, schon durch lebzeitige Rechtsgeschäfte (Schenkung, gemischte Schenkung) eine Vermögensnachfolge von Todes wegen vorzubereiten, nämlich Maßnahmen sogenannter vorweggenommener Erbfolge zu treffen.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, gilt es, wirtschaftlich vernünftige Regelungen zu finden. Wir beraten und vertreten Sie in allen damit zusammenhängenden Fragen, so u.a. bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und im Erbscheinsverfahren.

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RA Gunther Haug