Berufsunfähigkeitsversicherung  
 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als Zusatzversicherung zu einem Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird als eine der wichtigsten Versicherungsvertragsverhältnisse für Erwerbstätige angesehen.

Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherung entsteht häufig zur Frage von Obliegenheitspflichtverletzungen (Aufklärung über sämtliche Vorerkrankungen) und nachfolgenden Rücktritts oder Anfechtung des Versicherers. Die Frage einer tatsächlich bestehenden Berufsunfähigkeit ist sehr oft Gegenstand von Auseinandersetzungen. Ist nach den Vertragsbedingungen für den Versicherer eine Verweisung des Versicherten auf einen anderen Beruf möglich, so sind Probleme in diesem Bereich häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Risikoausschlüsse im Hinblick auf die Ursache des Eintritts der Berufsunfähigkeit oder Obliegenheitspflichtverletzungen des Versicherten im Versicherungsfall (Mitwirkungsobliegenheiten, Vorwurf der arglistigen Täuschung in der Leistungsprüfung, usw.) können ebenfalls Beratungsbedarf verursachen.

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RA Edwin Deng