Bau- und Architektenrecht  
 

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern. Gegenstand eines Bauvertrages sind regelmäßig Arbeiten an einem Bauwerk. Je nach Vereinbarung sind Rechtsgrundlagen die VOB/B und/oder die BGB-Werkvertragsregeln. Schon bei der Planung oder auch während der Bauausführung kann für sämtliche Beteiligten umfangreicher Beratungsbedarf entstehen, z.B. ob Abschlagsrechnungen fällig sind, Sicherheiten zu leisten sind, Mängel zu rügen sind, Änderungen oder Erweiterungen des Bauvorhabens beauftragt werden, Behinderungen anzuzeigen sind, Arbeiten auf der Baustelle eingestellt werden dürfen, usw. Weitere zentrale Themen sind die Abnahme des Bauwerks, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Verpflichtung zur Rechnungslegung und Schlusszahlung, Zurückbehaltungsrechte, usw.
Auch die Honorarrechnung des Architekten oder dessen (Mit-)Haftung für Mängel ist häufig Gegenstand anwaltlicher Beratungstätigkeit.

Wir klären Sie in jedem Verfahrensstadium über die Rechtslage auf und helfen Ihnen berechtigte Ansprüche durchzusetzen bzw. nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren.

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RA Edwin Deng