| Bau- und Architektenrecht | ||||
| Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen
zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern. Gegenstand eines
Bauvertrages sind regelmäßig Arbeiten an einem Bauwerk. Je
nach Vereinbarung sind Rechtsgrundlagen die VOB/B und/oder die BGB-Werkvertragsregeln.
Schon bei der Planung oder auch während der Bauausführung
kann für sämtliche Beteiligten umfangreicher Beratungsbedarf
entstehen, z.B. ob Abschlagsrechnungen fällig sind, Sicherheiten
zu leisten sind, Mängel zu rügen sind, Änderungen oder
Erweiterungen des Bauvorhabens beauftragt werden, Behinderungen anzuzeigen
sind, Arbeiten auf der Baustelle eingestellt werden dürfen, usw.
Weitere zentrale Themen sind die Abnahme des Bauwerks, Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen, Verpflichtung zur Rechnungslegung
und Schlusszahlung, Zurückbehaltungsrechte, usw. Wir klären Sie in jedem Verfahrensstadium über die Rechtslage auf und helfen Ihnen berechtigte Ansprüche durchzusetzen bzw. nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren. |
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