| Arbeitsrecht | ||||
| Das „Arbeitsrecht“ umfasst das Individual- (z.B. Kündigung von Arbeitsverträgen) und Kollektivarbeitsrecht (z.B. Betriebsverfassungsrecht) sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren (z.B. Kündigungsschutzklage). Es setzt sich aus zahlreichen Einzelgesetzen zusammen und besteht daneben großteils aus Richterrecht. Dies erfordert die genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechung, die einem stetigen Wandel unterworfen ist. Wir beraten und vertreten in unserer Kanzlei regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, da nur die Kenntnis der spezifischen Probleme und Denkweisen beider Seiten im Einzelfall eine optimale Beratung gewährleistet. Wir beraten bereits bei Abschluss von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen und deren Ausgestaltung, ebenso von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen. Fragen der Haftung, des Entgelts und nachvertraglicher Wettbewerbsverbote werden ebenso behandelt wie Mitarbeiterbeteiligungs- und Vergütungsmodelle. Daneben beraten wir bei einer gütlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und konzipieren Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Bei Fragen zum Betriebsverfassungsgesetz stehen wir ebenfalls beratend zur Seite. Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt
werden kann, vertreten wir unsere Mandanten vor sämtlichen deutschen
Arbeitsgerichten. |
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